Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

E-Scooter: Worauf vor dem Kauf achten?

In vielen Foren und Community’s kann man fast täglich die Frage lesen: “Was muss ich denn bei einem E-Scooter beachten?”. Auch wir bekommen Mails und Anrufe mit Fragen zu bereits erworbenen Scooter. Wir beraten natürlich sehr gerne, auch wenn der Scooter nicht in unserem Shop erworben wurde. Dennoch schmerzt es manchem Fragesteller/in mitteilen zu müssen, dass der erworbene E-Scooter, beispielsweise aus dem Elektro-Discounter, leider nicht legal auf die Straße zu bringen ist. Auch unwissendes Personal in anderen Märkten (Baumärkte, Lebensmittelmärkte etc.), die E-Scooter als Aktionsware anbieten, können den interessierten Kunden aus Unwissenheit leider nicht richtig beraten oder aufklären. Vielleicht kann dieser Artikel eure Fragen beantworten und euch somit vor Fehlkäufen bewahren.

Kommen wir zu den Basics:

  • Der Scooter darf eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h besitzen
  • Er muss eine Hupe oder lautstarke Klingel besitzen
  • Vorderrad- sowie Hinterradbremse müssen unabhängig voneinander funktionieren bzw. vorhanden sein
  • Eine Lichtanlage
  • Fest angebrachte Reflektoren
  • eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter
  • Und das wichtigste: EINE ZULASSUNG

Der letzte Punkt ist mitunter der Wichtigste. Denn ohne Zulassung durch das Kraftfahr-Bundesamt, ist der E-Scooter nicht legal im öffentlichen Bereich auf die Straße zu bringen. Eine Versicherungsplakette und eine Zulassung ist nicht das Gleiche! Es sind zwei unterschiedliche Dinge, auf die man keinesfalls verzichten darf.

Wenn alle oben aufgeführten Punkte, inklusive der Zulassung (!) erfüllt sind, solltet ihr außerdem noch auf diese Dinge achten:

Genügend Power

Die Liste zugelassener E-Scooter ist noch sehr überschaubar. Da es dennoch durchaus eine gewisse Auswahl an E-Scooter gibt, solltet ihr ein Auge auf die Wattzahl des Motors werfen. Ein durchaus schöner und leichter E-Scooter (auf den Namen wird bewusst verzichtet) ist Erfahrungsgemäß eher was für Leichtgewichte bis 80kg. Der Hersteller gibt an, dass der E-Scooter zwar bis 120kg zugelassen ist, aber auf Grund der schwachen 150 Watt schwächelt der E-Scooter bei uns etwas herum. Auf ebener Strecke schafft er mit einer Belastung von 80kg gerade mal 17 von 20 km/h. Bei Steigungen die etwas steiler sind, geht ihm ebenfalls schnell die Luft aus. Kenner werden wissen um welches Modell es geht – aber das ist nicht der Sinn des Artikels. Es geht darum klar zu machen, dass die Wattzahl des Motors genau so wichtig, wie die Power des Akkus ist. Mit Modellen ab 250 Watt seit ihr auf jeden Fall schon mal auf der sicheren Seite

Bereifung

Die Reifen sollten nicht zu klein sein. Je größer, desto stabiler. Auf ebenen und betonierten Strecken ist das weniger ein Problem. Wobei man aber fairerweise erwähnen sollte, dass es auch hier Probleme geben könnte. Wenn der E-Scooter beispielsweise kleinere Hartgummi-Reifen besitzt, könnte auch schon ein kleiner Stein euch Probleme machen. Ist die Strecke davon befreit, machen auch diese Modelle enormen Spaß.

Ihr wollt auf Radwegen fahren? Kein Problem. Mit genügend Power in Akku und Motor müsste es doch kein Ding sein. Allerdings sollte man daran denken, dass es nicht überall schöne ebene und betonierte Radwege gibt. Öfter sind Radwege eher mit Unebenheiten und nicht wirklich festem Untergrund “gesegnet”. Da sollte man auf den Einsatz von Hartgummi-Reifen absehen. Diese bringen keinerlei Ausgleich für Unebenheiten und übertragen diese direkt auf eure Lenkstange. Ergebnis: Es ruckelt, wackelt oder reißt eure Lenkstange gleich in eine ungewollte Richtung. Es kommt zum Sturz.

Besser für diese Untergründe sind beispielsweise Luftreifen. Wenn der E-Scooter dann vorne und hinten sogar noch über eine Federung verfügt, macht das Fahren auf zugelassenen Radwegen die auch durch die Natur führen erst so richtig Freude.

Sonst noch was?

Letzten Endes kommt es auf euch und auf eure Bedürfnisse an. Welche Strecken möchtet ihr mit dem E-Scooter eurer Träume bewältigen? Auch wenn die Frage unhöflich erscheint, so ist sie nicht unflätig gemeint. Denn auch eure Größe und Körpergewicht sind zwei weitere Faktoren, die es vor dem Kauf eines E-Scooters zu berücksichtigen gilt.

Bei uns im Shop findet ihr zugelassene Modelle, wie zum Beispiel den Metz-Moover für gehobenere Ansprüche. Wenn es etwas angenehmer für den Geldbeutel sein soll, könnt ihr euch auch schon jetzt den L3 oder den größeren Bruder L5 E-Scooter vorbestellen, um damit Ende September durch die Gegend zu cruisen.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Mit dem E-Mofa in der Polizeikontrolle

Bei einer Sonntagsfahrt mit dem K1+ fuhr mir ein Polizeiwagen entgegen. Beim Vorbeifahren blickte ich in sehr verwunderte Gesichter. Ich bog in die Straße ab und sah im Augenwinkel, dass der Polizeiwagen zum halten kam. Also drehte ich um und fuhr den Beamten ein Stück entgegen, da ich mir schon dachte warum sie stoppten und mit Ihrem Polizeiwagen drehten. Was passiert, wenn Polizisten zum ersten Mal auf ein Elektro-Mofa treffen, könnt ihr im Video sehen. Spoiler: Wir hatten durchaus Spaß!

Das war eine durchaus positive Erfahrung. Allerdings spiegeln die Aussagen der Beamten die Realität wider. Mofa- oder Mopedversicherungsschilder an E-Scooter ohne Zulassung sind nicht wirklich selten. Es geht auch ein sehr bescheuerter Satz durch Foren und Communitys. “Nach Versicherungsgesetzt… bla bla bla… müssen die Versicherungsgeber den E-Scooter versichern mit oder ohne Zulassung“. FREUNDE, das ist blauäugig und auch fahrlässig! Lasst euch nicht in die Irre führen. Auch wenn es einem nicht passt, da seit der Verabschiedung der eKfV (Elektrokleinstfahrzeugverordnung) der geliebte E-Scooter ohne Zulassung nun zum Elektroschrott mutiert ist: Ihr bekommt ihn ohne Zulassung NICHT LEGAL auf die Straße! Bei einer Kontrolle wird es durchaus teuer. In einem Schadensfall, wird es noch teurer. Augen auf und Hirn an.

Übrigens: Das K1+ E-Mofa könnt ihr bei uns selbstverständlich im Shop finden.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

e-Scooter auf die Busspur?

Es kehrt keine Ruhe in Sachen e-Scooter ein. In anderen Ländern schon längst an der Tagesordnung, sind die kleinen e-Flitzer (naja, bis zu max. 20 km/h) auch endlich in Deutschland zugelassen. Einige Leih-Scooter-Anbieter sind mit ihrem Leih-Geschäft gestartet und es herrscht – eigentlich wie immer und bei allem – große Diskussion. Die eine Partei schreit “Scooter sind gefährlich, es passieren damit mehr Unfälle als mit Rädern oder Autos und müssen deswegen weg!” (btw: Bullshit!), andere “Voll gut! Grüne Energie!” (naja, dafür produziert man mit den Leih-Scooter durch die geringe Haltbarkeit von wenigen Monaten ordentlich Elektromüll) und dann wiederum jene die behaupten, dass nicht die Scooter, sondern der Umgang mit den Scooter das Problem sei. Ich schließe mich übrigens der letzteren Gruppe an.

Als sei diese Diskussion nicht genug, gibt es nun einen Entwurf von Verkehrsminister Andreas Scheuer, der einige Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung mit sich bringt. Unter anderem steht darin, dass Busse die Busspur mit PKWs ab 3 Mitfahrern und auch mit e-Scooter teilen sollten.

Nun gibt es ja in der ursprünglichen “e-Scooter Diskussion” bereits Menschen die behaupten, e-Scooter auf der Straße seien durch die 20 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eine zusätzliche Behinderung im Straßenverkehr. Dann gibt es Menschen die Panik bekommen, wenn sie und ihr Scooter von einem PKW überholt werden. Wenn die Busspur leer und nicht befahren wird, kann man sich das sehr gut vorstellen. Aber was ist, wenn nicht? Was ist mit dem toten Winkel der Busse? Wie soll das aussehen, wenn ein Bus einen e-Scooter überholt? Fragen über Fragen.

Zu beachten ist bei der aktuellen Aufregung über den Entwurf, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt, nicht um einen Beschluss.

Wir haben natürlich zugelassene e-Scooter bei uns im Shop. Wie beispielsweise den L3L5, den Metz Moover oder gar das stylische e-Mofa K1+ mit wechselbarem Akku.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

e-Scooter Bußgeld

Nun sind e-Scooter offiziell im Straßenverkehr willkommen, aber man fragt sich: “Was darf ich, was darf ich nicht?”. e-Scooter unterliegen in Deutschland bestimmten Auflagen. Es gilt nicht nur darauf zu achten, dass der e-Scooter eine Betriebszulassung und eine eKFV Versicherung bekommt, sondern muss man sich in der Öffentlichkeit an bestimmte Regeln halten.

Wie bei jedem KfZ, existiert auch für e-Scooter ein Bußgeldkatalog.
Stand: August, 2019

TatbestandRegelsatz
Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet10 Euro
in Betrieb gesetzt ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis)70 Euro
Inbetriebnahme ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis) zugelassen oder angeordnet70 Euro
Ohne gültige Versicherungsplakette in Betrieb gesetzt40 Euro
Inbetriebnahme ohne gültige Versicherungsplakette zugelassen oder angeordnet40 Euro
Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt und dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt30 Euro
Inbetriebnahme trotz erloschener Betriebserlaubnis zugelassen oder angeordnet30 Euro
Betrieb ohne vorgeschriebene Lichter20 Euro
Betrieb ohne vorgeschriebene Schalleinrichtung15 Euro
Betrieb ohne sonstige vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen25 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren15 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Behinderung20 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Gefährdung25 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Sachbeschädigung30 Euro
Nebeneinander fahren15 Euro
Nebeneinander fahren – mit Behinderung20 Euro
Nebeneinander fahren – mit Gefährdung25 Euro
Nebeneinander fahren – mit Sachbeschädigung30 Euro

Aber wie ist es eigentlich in Sachen Alkohol und e-Scooter?

TatbestandBuß­geldPunkteFahr­ver­bot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille500 €21 Monat
… zum zweiten Mal1.000 €23 Monate
… zum dritten Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden
3Freiheits- oder Geld­strafe, mögliche Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille
3Freiheits- oder Geld­strafe, mögliche Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis

Und in der Probezeit des Führerscheins?

Ver­stoßBuß­geldPunkte Fahr­verbot
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen250 €1
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren500 €21 Monat
… zum 2. Mal1.000 €23 Monate
… zum 3. Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht3Freiheits- bzw. Geldstrafe; mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren3Freiheits- bzw. Geldstrafe; mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis

Natürlich können wir keine Garantie für die Aktualität dieser Liste gewähren, allerdings sind wir bemüht sie einigermaßen aktuell zu halten. Sollte sich an dem Bußgeldkatalog etwas ändern, werden wir diese Tabelle aktualisieren.

Wir haben natürlich zugelassene e-Scooter bei uns im Shop. Wie beispielsweise den L3, L5 oder auch den Metz Moover.

Veröffentlicht am

Auf die Scooter, fertig… go! Oder?

Die eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) ist seit dem 15. Juni 2019 da. Alle ZUGELASSENEN Scooter dürfen nun im Straßenverkehr bewegt werden. Aber was bedeutet “alle zugelassenen Scooter” genau?

Viele Elektro-Discounter und ein paar andere Shops, haben mit unter ganz hervorragende Scooter im Programm. Jedoch sind längst nicht alle Scooter in Deutschland legal im Straßenverkehr zu bewegen.

Die eKFV stellt folgende Anforderungen:

Was wir alle mittlerweile wissen und sicher auch nicht mehr hören können: Die Maximalgeschwindigkeit für zugelassene e-Scooter beträgt 20 km/h. Auch müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen, wie eine funktionierende Lichtanlage verbaut sein, sowie eine Klingel oder Hupe. Egal welche LED Beleuchtung? Nein. Es ist ein bisschen wie beim Auto. Jeder der sich mal ein neues Lenkrad oder neue Pedale angeschafft hat weiß, dass der ABE Schein sehr wichtig ist, da es sich ansonsten um eine nicht genehmigte und nicht abgenommene Veränderung des Kraftfahrzeugs handelt. So ähnlich ist es auch beim Scooter. Deswegen ist eine Zulassung für euren Scooter sehr wichtig. Es sei denn, ihr düst ausschließlich auf Privatgelände herum. Wenn ihr mit einem nichtzugelassenen e-Scooter im Straßenverkehr (und dazu gehören auch Radwege!) erwischt werdet, dann drohen euch Bußgelder, die Beschlagnahmung eures e-Scooters und auch eine Anzeige wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Versicherungsschutz.

Ab sofort nur Luxus-Modelle?

Wenn ihr einen zugelassenen Scooter fahren möchtet, spart euch das Geld für e-Scooter ohne Betriebserlaubnis. Denn diese werden auch in naher Zukunft nicht legal im deutschen Straßenverkehr genehmigt werden. Natürlich ist der Sommer da und man hat richtig Laune ein wenig mit einem e-Scooter durch die Gegend zu heizen. Da bleibt einem aktuell nur der Griff zu den Luxusmodellen von Metz oder BMW (ab 1.990 Euro). Allerdings sind auch zugelassene Scooter für den kleineren Geldbeutel bereits unterwegs. Das bedeutet, dass wir uns wohl ab Mitte / Ende Juli 2019 auf die ersten günstigeren Modelle freuen können.

Als Alternative haben wir das K1+ mit entnehmbaren Akku im Programm. Dieses ist als Leichtmofa (bis 20 km/h, keine Helmpflicht, aber Fahrerlaubnispflicht ) oder als e-Mofa (bis 25 km/h, Helm- und Fahrerlaubnispflicht) erhältlich. Wie bei den zugelassenen Scooter, ist auch das K1+ versicherungspflichtig und macht bereits jetzt schon so richtig Laune.