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Mit dem E-Mofa in der Polizeikontrolle

Bei einer Sonntagsfahrt mit dem K1+ fuhr mir ein Polizeiwagen entgegen. Beim Vorbeifahren blickte ich in sehr verwunderte Gesichter. Ich bog in die Straße ab und sah im Augenwinkel, dass der Polizeiwagen zum halten kam. Also drehte ich um und fuhr den Beamten ein Stück entgegen, da ich mir schon dachte warum sie stoppten und mit Ihrem Polizeiwagen drehten. Was passiert, wenn Polizisten zum ersten Mal auf ein Elektro-Mofa treffen, könnt ihr im Video sehen. Spoiler: Wir hatten durchaus Spaß!

Das war eine durchaus positive Erfahrung. Allerdings spiegeln die Aussagen der Beamten die Realität wider. Mofa- oder Mopedversicherungsschilder an E-Scooter ohne Zulassung sind nicht wirklich selten. Es geht auch ein sehr bescheuerter Satz durch Foren und Communitys. “Nach Versicherungsgesetzt… bla bla bla… müssen die Versicherungsgeber den E-Scooter versichern mit oder ohne Zulassung“. FREUNDE, das ist blauäugig und auch fahrlässig! Lasst euch nicht in die Irre führen. Auch wenn es einem nicht passt, da seit der Verabschiedung der eKfV (Elektrokleinstfahrzeugverordnung) der geliebte E-Scooter ohne Zulassung nun zum Elektroschrott mutiert ist: Ihr bekommt ihn ohne Zulassung NICHT LEGAL auf die Straße! Bei einer Kontrolle wird es durchaus teuer. In einem Schadensfall, wird es noch teurer. Augen auf und Hirn an.

Übrigens: Das K1+ E-Mofa könnt ihr bei uns selbstverständlich im Shop finden.

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e-Scooter auf die Busspur?

Es kehrt keine Ruhe in Sachen e-Scooter ein. In anderen Ländern schon längst an der Tagesordnung, sind die kleinen e-Flitzer (naja, bis zu max. 20 km/h) auch endlich in Deutschland zugelassen. Einige Leih-Scooter-Anbieter sind mit ihrem Leih-Geschäft gestartet und es herrscht – eigentlich wie immer und bei allem – große Diskussion. Die eine Partei schreit “Scooter sind gefährlich, es passieren damit mehr Unfälle als mit Rädern oder Autos und müssen deswegen weg!” (btw: Bullshit!), andere “Voll gut! Grüne Energie!” (naja, dafür produziert man mit den Leih-Scooter durch die geringe Haltbarkeit von wenigen Monaten ordentlich Elektromüll) und dann wiederum jene die behaupten, dass nicht die Scooter, sondern der Umgang mit den Scooter das Problem sei. Ich schließe mich übrigens der letzteren Gruppe an.

Als sei diese Diskussion nicht genug, gibt es nun einen Entwurf von Verkehrsminister Andreas Scheuer, der einige Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung mit sich bringt. Unter anderem steht darin, dass Busse die Busspur mit PKWs ab 3 Mitfahrern und auch mit e-Scooter teilen sollten.

Nun gibt es ja in der ursprünglichen “e-Scooter Diskussion” bereits Menschen die behaupten, e-Scooter auf der Straße seien durch die 20 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eine zusätzliche Behinderung im Straßenverkehr. Dann gibt es Menschen die Panik bekommen, wenn sie und ihr Scooter von einem PKW überholt werden. Wenn die Busspur leer und nicht befahren wird, kann man sich das sehr gut vorstellen. Aber was ist, wenn nicht? Was ist mit dem toten Winkel der Busse? Wie soll das aussehen, wenn ein Bus einen e-Scooter überholt? Fragen über Fragen.

Zu beachten ist bei der aktuellen Aufregung über den Entwurf, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt, nicht um einen Beschluss.

Wir haben natürlich zugelassene e-Scooter bei uns im Shop. Wie beispielsweise den L3L5, den Metz Moover oder gar das stylische e-Mofa K1+ mit wechselbarem Akku.

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e-Scooter Bußgeld

Nun sind e-Scooter offiziell im Straßenverkehr willkommen, aber man fragt sich: “Was darf ich, was darf ich nicht?”. e-Scooter unterliegen in Deutschland bestimmten Auflagen. Es gilt nicht nur darauf zu achten, dass der e-Scooter eine Betriebszulassung und eine eKFV Versicherung bekommt, sondern muss man sich in der Öffentlichkeit an bestimmte Regeln halten.

Wie bei jedem KfZ, existiert auch für e-Scooter ein Bußgeldkatalog.
Stand: August, 2019

TatbestandRegelsatz
Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet10 Euro
in Betrieb gesetzt ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis)70 Euro
Inbetriebnahme ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis) zugelassen oder angeordnet70 Euro
Ohne gültige Versicherungsplakette in Betrieb gesetzt40 Euro
Inbetriebnahme ohne gültige Versicherungsplakette zugelassen oder angeordnet40 Euro
Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt und dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt30 Euro
Inbetriebnahme trotz erloschener Betriebserlaubnis zugelassen oder angeordnet30 Euro
Betrieb ohne vorgeschriebene Lichter20 Euro
Betrieb ohne vorgeschriebene Schalleinrichtung15 Euro
Betrieb ohne sonstige vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen25 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren15 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Behinderung20 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Gefährdung25 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Sachbeschädigung30 Euro
Nebeneinander fahren15 Euro
Nebeneinander fahren – mit Behinderung20 Euro
Nebeneinander fahren – mit Gefährdung25 Euro
Nebeneinander fahren – mit Sachbeschädigung30 Euro

Aber wie ist es eigentlich in Sachen Alkohol und e-Scooter?

TatbestandBuß­geldPunkteFahr­ver­bot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille500 €21 Monat
… zum zweiten Mal1.000 €23 Monate
… zum dritten Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden
3Freiheits- oder Geld­strafe, mögliche Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille
3Freiheits- oder Geld­strafe, mögliche Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis

Und in der Probezeit des Führerscheins?

Ver­stoßBuß­geldPunkte Fahr­verbot
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen250 €1
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren500 €21 Monat
… zum 2. Mal1.000 €23 Monate
… zum 3. Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht3Freiheits- bzw. Geldstrafe; mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren3Freiheits- bzw. Geldstrafe; mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis

Natürlich können wir keine Garantie für die Aktualität dieser Liste gewähren, allerdings sind wir bemüht sie einigermaßen aktuell zu halten. Sollte sich an dem Bußgeldkatalog etwas ändern, werden wir diese Tabelle aktualisieren.

Wir haben natürlich zugelassene e-Scooter bei uns im Shop. Wie beispielsweise den L3, L5 oder auch den Metz Moover.