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e-Scooter Bußgeld

Nun sind e-Scooter offiziell im Straßenverkehr willkommen, aber man fragt sich: „Was darf ich, was darf ich nicht?“. e-Scooter unterliegen in Deutschland bestimmten Auflagen. Es gilt nicht nur darauf zu achten, dass der e-Scooter eine Betriebszulassung und eine eKFV Versicherung bekommt, sondern muss man sich in der Öffentlichkeit an bestimmte Regeln halten.

Wie bei jedem KfZ, existiert auch für e-Scooter ein Bußgeldkatalog.
Stand: August, 2019

TatbestandRegelsatz
Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet10 Euro
in Betrieb gesetzt ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis)70 Euro
Inbetriebnahme ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis) zugelassen oder angeordnet70 Euro
Ohne gültige Versicherungsplakette in Betrieb gesetzt40 Euro
Inbetriebnahme ohne gültige Versicherungsplakette zugelassen oder angeordnet40 Euro
Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt und dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt30 Euro
Inbetriebnahme trotz erloschener Betriebserlaubnis zugelassen oder angeordnet30 Euro
Betrieb ohne vorgeschriebene Lichter20 Euro
Betrieb ohne vorgeschriebene Schalleinrichtung15 Euro
Betrieb ohne sonstige vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen25 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren15 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Behinderung20 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Gefährdung25 Euro
Nicht zulässige Verkehrsfläche befahren – mit Sachbeschädigung30 Euro
Nebeneinander fahren15 Euro
Nebeneinander fahren – mit Behinderung20 Euro
Nebeneinander fahren – mit Gefährdung25 Euro
Nebeneinander fahren – mit Sachbeschädigung30 Euro

Aber wie ist es eigentlich in Sachen Alkohol und e-Scooter?

TatbestandBuß­geldPunkteFahr­ver­bot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille500 €21 Monat
… zum zweiten Mal1.000 €23 Monate
… zum dritten Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden
3Freiheits- oder Geld­strafe, mögliche Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille
3Freiheits- oder Geld­strafe, mögliche Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis

Und in der Probezeit des Führerscheins?

Ver­stoßBuß­geldPunkte Fahr­verbot
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen250 €1
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren500 €21 Monat
… zum 2. Mal1.000 €23 Monate
… zum 3. Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht3Freiheits- bzw. Geldstrafe; mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren3Freiheits- bzw. Geldstrafe; mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis

Natürlich können wir keine Garantie für die Aktualität dieser Liste gewähren, allerdings sind wir bemüht sie einigermaßen aktuell zu halten. Sollte sich an dem Bußgeldkatalog etwas ändern, werden wir diese Tabelle aktualisieren.

Wir haben natürlich zugelassene e-Scooter bei uns im Shop. Wie beispielsweise den L3, L5 oder auch den Metz Moover.