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Auf die Scooter, fertig… go! Oder?

Die eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) ist seit dem 15. Juni 2019 da. Alle ZUGELASSENEN Scooter dürfen nun im Straßenverkehr bewegt werden. Aber was bedeutet “alle zugelassenen Scooter” genau?

Viele Elektro-Discounter und ein paar andere Shops, haben mit unter ganz hervorragende Scooter im Programm. Jedoch sind längst nicht alle Scooter in Deutschland legal im Straßenverkehr zu bewegen.

Die eKFV stellt folgende Anforderungen:

Was wir alle mittlerweile wissen und sicher auch nicht mehr hören können: Die Maximalgeschwindigkeit für zugelassene e-Scooter beträgt 20 km/h. Auch müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen, wie eine funktionierende Lichtanlage verbaut sein, sowie eine Klingel oder Hupe. Egal welche LED Beleuchtung? Nein. Es ist ein bisschen wie beim Auto. Jeder der sich mal ein neues Lenkrad oder neue Pedale angeschafft hat weiß, dass der ABE Schein sehr wichtig ist, da es sich ansonsten um eine nicht genehmigte und nicht abgenommene Veränderung des Kraftfahrzeugs handelt. So ähnlich ist es auch beim Scooter. Deswegen ist eine Zulassung für euren Scooter sehr wichtig. Es sei denn, ihr düst ausschließlich auf Privatgelände herum. Wenn ihr mit einem nichtzugelassenen e-Scooter im Straßenverkehr (und dazu gehören auch Radwege!) erwischt werdet, dann drohen euch Bußgelder, die Beschlagnahmung eures e-Scooters und auch eine Anzeige wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Versicherungsschutz.

Ab sofort nur Luxus-Modelle?

Wenn ihr einen zugelassenen Scooter fahren möchtet, spart euch das Geld für e-Scooter ohne Betriebserlaubnis. Denn diese werden auch in naher Zukunft nicht legal im deutschen Straßenverkehr genehmigt werden. Natürlich ist der Sommer da und man hat richtig Laune ein wenig mit einem e-Scooter durch die Gegend zu heizen. Da bleibt einem aktuell nur der Griff zu den Luxusmodellen von Metz oder BMW (ab 1.990 Euro). Allerdings sind auch zugelassene Scooter für den kleineren Geldbeutel bereits unterwegs. Das bedeutet, dass wir uns wohl ab Mitte / Ende Juli 2019 auf die ersten günstigeren Modelle freuen können.

Als Alternative haben wir das K1+ mit entnehmbaren Akku im Programm. Dieses ist als Leichtmofa (bis 20 km/h, keine Helmpflicht, aber Fahrerlaubnispflicht ) oder als e-Mofa (bis 25 km/h, Helm- und Fahrerlaubnispflicht) erhältlich. Wie bei den zugelassenen Scooter, ist auch das K1+ versicherungspflichtig und macht bereits jetzt schon so richtig Laune.